Informationen
zu unseren
aktuellen Yoga-Kursen
Das Gesundheitswesen ist nur finanzierbar, wenn sich jeder wirklich selbst um seine Gesundheit bemüht und für sich aktive Vorbeugung (Prävention) betreibt. Das haben die meisten Krankenkassen erkannt und fördern deswegen Präventionsmaßnahmen ihrer Mitglieder.
Unsere Kurse in Hatha-Yoga sind von den meisten Krankenkassen als Primärpräventionsmaßnahme nach § 20 SGB V anerkannt.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach den Maßnahmen der Primärprävention gemäß § 20 Abs. 1 SGB V zur Gesundheitsförderung durch Hatha-Yoga.nach oben